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  • Die Hausordnung ist für alle Kinder, Personensorgeberechtigte/abholberechtigte Personen verbindlich. 

  • Als Personensorgeberechtigte ist es Ihre Pflicht, alle weiteren abholberechtigten Personen über diese Regeln und Sicherheitsvorkehrungen zu informieren.

  • Für die Aufnahme des Kindes in die Kita ist ein rechtskräftiger Betreuungsvertrag Voraussetzung.

  • Im Interesse der Betreuung und Erziehung der Kinder wird besonderer Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und gegenseitige Information zwischen der Kita und den Personensorgeberechtigten gelegt (§ 6 SächsKitaG). 

  • Entsprechend der organisatorischen und pädagogischen Aufgabenstellung der Kita ist eine engagierte Mitwirkung der Personensorgeberechtigten erwünscht und erforderlich.

  • An den Elternversammlungen sollten die Personensorgeberechtigten teilnehmen 

    (u.a. Gruppenelternabende, Unkrautaktionen, ...).

  • Die Eltern haben sich regelmäßig über aktuelle Aushänge zu informieren (Informationspflicht). 

Öffnungszeiten:

 

  • Die Kita ist von Montag bis Freitag 

    in der Zeit von 6:30 bis 16:30 Uhr geöffnet.

  • Die Kita hat folgende Schließtage in der Elternbeitragsatzung festgeschrieben: Tag nach Himmelfahrt und vom 24.12. bis 01.01. Plus 3 weitere Schließtage pro Kalenderjahr. Die 3 weiteren Schließtage dienen der Fort- und Weiterbildung der pädagogischen Fachkräfte. Diese werden zum Schuljahresbeginn für das Folgejahr bekannt gegeben.

  • Die im Betreuungsvertrag festgelegten Betreuungszeiten sind einzuhalten. 

  • Aus Sicherheitsgründen bleibt die Einrichtung tagsüber in der Zeit von 07:30 bis 14:00 Uhr verschlossen. In dieser Zeit ist bei den jeweiligen Gruppen zu klingeln.

  • Unsere Frühstückszeit im Haupthaus – Elstraer Str. 8 ist von 7:30 bis 8:00 Uhr.

      Unsere Frühstückszeit im kleinen Krippenhaus ist von 8:00 bis 8:30 Uhr.

      Sollte Ihr Kind mit frühstücken, ist ein pünktliches Abgeben bis 7:30 Uhr 

     im Haupthaus/ bis 8:00 Uhr im kleinen Krippenhaus notwendig, 

     um in Ruhe das Frühstück einzunehmen.

  • Alle Krippen- und Kindergartenkinder sollten bis spätestens 8:30/ 9:00 Uhr in die Kita gebracht werden, um an den pädagogischen Bildungsangeboten teilnehmen zu können.  Eine spätere Abgabe ist ausschließlich in Ausnahmefällen, z. B. bei Arzttermin gestattet. Dieser ist spätestens 1 Tag vorher der pädagogischen Fachkraft mitzuteilen.

  • Im Krippen- und Kindergartenbereich erfolgen die Abmeldungen bis 8 Uhr / im Hortbereich bis 12 Uhr. 

  • Während der Mittagsruhe, in der Zeit von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr, ist das Abholen der Kinder nicht erwünscht. In diesem Zeitraum können die Kinder nur in Ausnahmefällen und nach Absprache abgeholt werden.

Bringen & Abholen, Aufsichtspflicht: 

 

  • Die Aufsichtspflicht beginnt mit der persönlichen Übergabe des Kindes an die pädagogische Fachkraft und endet mit der Übergabe an die Sorgeberechtigten oder andere abholberechtigte Personen. Als Abholberechtigte zählen alle Personen, die im Kita-Kinderausweis/Betreuungsvertrag hinterlegt wurden.

  • In regelmäßigen Abständen, ist der Kita-Kinderausweis zu aktualisieren. 

  • Telefonisch erteilte Vollmachten haben keine Gültigkeit!

  • „Fremde“ Abholberechtigte haben auf Nachfrage/ Anweisung ihren Personalausweis vorzulegen.

  • An alkoholisierte Personen werden die Kinder nicht ausgehändigt, es wird umgehend der/ die weitere Sorgeberechtigte bzw. das Jugendamt informiert. 

  • Hortkinder dürfen nur mit einer schriftlichen Vollmacht den Hort allein verlassen. 

  • Im Falle der Abwesenheit von Hortkindern in der Kindertagesstätte, sind die pädagogischen Fachkräfte verpflichtet, spätestens nach dem zweiten Bus oder in den Ferien, nach 30 Minuten die Sorgeberechtigten über das Fernbleiben des jeweiligen Kindes in Kenntnis zu setzen.

  • Im Falle eines Gewitters, Sturms oder starken Regens werden die Kinder nicht alleine nach Hause geschickt. Bei anhaltendem Unwetter ist ein Abholen der Kinder erforderlich, anderenfalls werden sie ihren Heimweg nach Beendigung des Unwetters (innerhalb der Öffnungszeiten) antreten. Die Sorgeberechtigten werden per Telefon über eine mögliche Verspätung oder das Nicht-Nach-Hause-Schicken ihrer Kinder informiert. Für den Weg ihrer Kinder in und aus der Einrichtung tragen die Sorgeberechtigten die volle Verantwortung.

  • Wir weisen darauf hin, dass Kinder unter 14 Jahren aufgrund ihrer eingeschränkten Fähigkeit, Gefahren einzuschätzen, nicht damit beauftragt werden sollten, Kinder von der Kita abzuholen. Die sorgeberechtigten Personen sind angehalten, sorgfältig zu prüfen, ob die Übernahme der Verantwortung für ein Kind unter 14 Jahren zumutbar ist.

  • Bei Festen und Veranstaltungen obliegt die Aufsichtspflicht bei den sorgeberechtigen Personen. 

  • Hortkinder checken ihre Kinderausweise selbstständig ein und aus. 

Sicherheit/ Ordnung

 

  • Alle Mitarbeiter, Eltern und Besucher tragen dafür Sorge, dass aus Sicherheitsgründen alle Türen und Tore geschlossen gehalten werden. 

  • Türen und Tore mit Kindersicherungen öffnen ausschließlich Erwachsene, ggf. mit Ausnahme auch Hortkinder. 

  • Flucht- und Rettungswege im Innen- und Außenbereich sind jederzeit freizuhalten.

  • Die Feuerwehrzufahrten dürfen nicht zugeparkt oder zugestellt werden.

  • Bei einem Feueralarm verlassen alle Personen unverzüglich das Gebäude 

    und versammeln sich am ausgeschilderten Sammelplatz im Außengelände.

  • Das Abstellen von Fahrzeugen beim Bringen und Abholen der Kinder ist auf den dafür vorgesehen Flächen kurzzeitig gestattet.

  • Für Fahrräder etc. bitte die vor dem Eingang befindlichen Ständer benutzen, an welche die Fahrzeuge angeschlossen werden können.

  • In den Fluren, Garderoben und im Treppenhaus ist das Rennen und Toben nicht gestattet. 

  • Die Gruppenräume dürfen von Eltern und Besuchern nur in Absprache mit den pädagogischen Fachkräften betreten werden. 

  • Das Betreten der Küche sowie der Wirtschafts- und Technikräume ist nur autorisierten Personen gestattet. 

  • Fremdfirmen und Fremdpersonen melden sich vor Betreten der Einrichtung telefonisch bei der Kitaleitung an. Jede(r) Mitarbeiter(in) ist berechtigt, unbekannte Personen nach ihrem Anliegen zu fragen. 

  • Das Klettern auf und über Zäune ist den Kindern nicht erlaubt.

  • Das Heben der Kinder über Zäune und Tore ist den abholberechtigen Personen verboten. 

  • Im gesamten Kitabereich besteht Rauch- und Alkoholverbot. 

  • Mängel und Schäden auf dem Einrichtungsgelände sind der Kitaleitung anzuzeigen.

  • Das Lutschen von Lollis und Bonbons, sowie das Kauen von Kaugummis ist nicht erlaubt.

  • Hunde dürfen im Eingangsbereich nicht angeleint werden. 

  • Mit Hunden darf das Kitagelände nicht betreten werden – hier kann ggf. von der Kitaleitung eine Sondergenehmigung eingeholt werden – gerade in Bezug auf Tiergestützte Pädagogik 

  • Das Hausrecht hat zu jeder Zeit die Kitaleitung!

  • Alle Kinder sind bei der Unfallkasse Sachsen gesetzlich unfallversichert.

Kleidung/ Sonnenschutz 

 

  • Die Kinder sollen zweckmäßig sowie der Witterung und Raumtemperatur angemessen gekleidet in die Kita kommen.

  • Das Tragen von Schmuck, wie Ketten, Ringe, Armbänder, Ansteckern, Ohrringe und Uhren, kann eine Unfallgefahr darstellen und Verletzungen verursachen. 

  • Lange Loop-Schals, die mehrfach um den Hals gewickelt werden können, feste   Kapuzen, Turnbeutel mit langen Kordelbändern, die zu Strangulation führen könnten, sind in der Einrichtung nicht gestattet. 

  • Bei Oberbekleidung sind Schnüre, Schlaufen und Kordeln an Anoraks, Jacken oder Kapuzen nicht zulässig. Die pädagogische Fachkraft ist berechtigt, Schmuck und Schnüre während des Kita-Aufenthalts der Kinder zu entfernen.

  • Die Kinder müssen geschlossene Schuhe mit fester Sohle tragen (keine Schlappen, Klocks etc.), mit Ausnahme im Krippenbereich 1, hier sind „Stoppersocken“ erlaubt.

  • Die Gruppenräume dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. 

  • Es ist erforderlich, dass Kinder im Sommer oder entsprechend der Wetterlage bereits eingecremt in die Kindertagesstätte gebracht werden. Sowohl die Kinder selbst (je nach Entwicklungsstand) als auch das pädagogische Personal werden am Nachmittag erneut Sonnencreme auftragen. Hierfür bitten wir die Eltern, für jedes Kind eine eigene Sonnencreme mitzubringen, die deutlich mit dem Namen des Kindes versehen ist. Die Eltern sind selbst für die Überprüfung der Haltbarkeit und der ausreichenden Menge verantwortlich.

  • Eltern sorgen für eine wetterangemessene Kopfbedeckung (im Sommer einen Sonnenhut o.ä. und im Winter eine Mütze).

  • Um Verwechslungen vorzubeugen, ist „ALLES“ mit Namen zu beschriften (Kleidungsstücke, Hausschuhe, Gummistiefel, Schlafbeutel, Kuscheltiere usw.).

  • Die Eltern haben regelmäßig, die Wechselsachen auf Vollständigkeit und entsprechende Größe zu überprüfen. 

Haftung/ Spielzeug

 

  • Für mitgebrachte Sachen wird bei Verlust oder bei Schäden keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für die Garderobe sowie Taschen der Eltern und in Kinderwagen oder Fahrrädern aufbewahrte Gegenstände.

  • Für abgestellte Fahrzeuge (Kinderwagen, Kinderfahrräder, Roller, Fahrradanhänger usw.) wird keine Haftung übernommen.

  • Das Spielzeug wird von den Kindern nur an ausgewiesenen Tagen oder in Absprache mit der pädagogischen Fachkraft mitgebracht. 

  • Gewalt- und militärverherrlichendes Spielzeug ist in der Kita nicht erlaubt. 

 

Datenschutz

 

  • Im Rahmen des Betreuungsvertrags erhalten alle Eltern gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entsprechende Informationen. Zusätzlich erhalten sie eine Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung und Verwendung von Foto- und Videoaufnahmen ihrer Kinder. Diese Einwilligung basiert auf der freien Entscheidung der Eltern und unterliegt den geltenden Datenschutzbestimmungen. Eltern haben das Recht, jederzeit und ohne Begründung ihre Einwilligung zu widerrufen.

Das Anfertigen von Bildnissen mittels digitaler Geräte (Digitalkamera oder

Smartphone bzw. Tablet) berührt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht am eigenen Bild. Daher ist das Fotografieren und Filmen auf dem gesamten Kitagelände nicht gestattet. 

  • Bei Festen darf ausschließlich das eigene Kind fotografiert werden.

  • Allgemein ist es untersagt, Bilder oder Videos der Einrichtung in sozialen Medien ohne Genehmigung zu veröffentlichen. Bitte beachten Sie, dass diese Regelung dazu dient, die Privatsphäre und Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten. Jegliche Verstöße gegen diese Vorschrift werden entsprechend geahndet. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.

  • Die Nutzung von Mobiltelefonen in der Einrichtung beim Bringen und Abholen ist grundsätzlich nicht erwünscht.

  • Das Mitbringen von elektronischen Medien durch die Kinder ist nicht gestattet. Ausnahmen können im Rahmen zeitlich begrenzter Projekte festgelegt werden.

 

 

 

 Krankheit

 

  • Infektionskrankheiten unterliegen der sofortigen Informationspflicht an die Kitaleitung.

  • Während des Kita-Besuchs Ihres Kindes ist das Personal berechtigt, im Verdachtsfall einer Erkrankung, die Temperatur Ihres Kindes zu messen. Hierfür wird eine Infrarotmessung an der Stirn Ihres Kindes durchgeführt. Bei Verdacht (ab einer Temperatur von 38 °C) werden die Sorgeberechtigten umgehend informiert.

  • Werden die Sorgeberechtigten telefonisch informiert, dass ihr Kind krankheitsbedingt abgeholt werden muss, sind sie verpflichtet, schnellstmöglich eine Abholung ihres kranken Kindes zu organisieren.

  • Kranke Kinder gehören nicht in die Kita! 

 

Um das Ansteckungsrisiko in unserer Kita weitestgehend gering zu halten, bitten wir Sie, die untenstehende Tabelle zu beachten. 

 

Husten

Das Kind bleibt so lange zuhause, bis eine deutliche Besserung des Hustens eingetreten ist, mindestens 24 Stunden. Ist das Kind wieder fit und der Husten weitestgehend abgeklungen, so ist der Kita-Besuch wieder möglich.

Kopf-, Hals- und/oder

Bauchschmerzen

 

Grundsätzlich kein Kita-Besuch mit Schmerzen jeglicher Art!

Das Kind bleibt zuhause, bis es 24 Stunden symptomfrei ist.

 

Fieber

Grundsätzlich kein Kita-Besuch mit Fieber!

Das Kind bleibt zuhause, bis es 48 Stunden fieberfrei ist.

 

Durchfall und/oder

Erbrechen

 

Grundsätzlich kein Kita-Besuch mit Durchfall und/oder Erbrechen!

Das Kind bleibt zuhause, bis es 48 Stunden symptomfrei ist.

 

 

 

Werden die Regelungen in der aufgeführten Tabelle nicht eingehalten, kann die pädagogische Fachkraft die Annahme des Kindes verweigern bzw. kann die Kitaleitung/ pädagogische Fachkraft das unverzügliche Abholen des Kindes veranlassen. 

Insektenstiche

 

Dem pädagogischen Personal der Einrichtung ist es grundsätzlich erlaubt, in ihrem Ermessen Insektenstiche zu behandeln. Dazu gehört die Entfernung eines Stachels und die Behandlung mit kühlenden Pads. Sollten bei einem Kind Allergien gegen Insektenstiche vorliegen, so haben die Sorgeberechtigten von sich aus aktiv und schriftlich die Einrichtung hiervon zu informieren. 

Die Sorgeberechtigten stimmen ausdrücklich einer Behandlung im Ermessen des pädagogischen Personals zu und sind sich bewusst, dass weder die behandelnde pädagogische Fachkraft noch die Einrichtung für etwaige Folgeschäden zur Verantwortung gezogen werden kann.

 

 

 

Zecken-, Splitter- und Schieferentfernung 

 

Zecken, Splitter und Schiefer werden grundsätzlich nicht entfernt. 

Wir informieren umgehen die Sorgeberechtigten, damit diese zeitnah einen Arzt aufsuchen können. Die Stelle wird mit einem wasserfesten Stift markiert. 

Urlaub und freie Tage sind wichtig für die Erholung der Kinder

 

  • Gemäß der UN-Kinderrechtskonvention hat jedes Kind Anspruch auf Erholung und Entspannung. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, dass Sorgeberechtigte einen Jahresurlaub mit ihren Kindern einplanen.

     

  • Es wird für alle Kinder ein Urlaub von mindestens zwei zusammenhängenden Wochen empfohlen. Diese Zeit der Erholung und Entspannung kann dazu beitragen, das Wohlbefinden und die Entwicklung der Kinder zu fördern.

Geburtstage

 

Der Geburtstag ist etwas ganz Besonderes für die ganze Familie und der will natürlich auch in der Kita gefeiert werden, doch bitte übertreiben Sie es nicht. Nach den neusten Kitavorgaben haben wir folgende Beispiele für Sie zusammengestellt. 

 

Für einen gemeinsamen Geburtstagskreis können Sie zum Beispiel eins der folgenden Dinge mitbringen:

  • Blechkuchen (immer gut durchgebacken, am besten ohne Ei)

  • Muffins (immer gut durchgebacken und am besten ohne Ei)

  • Eis

  • Obst- und Gemüse (nicht geschnitten oder anderweitig verarbeitet)

  • kleine Süßigkeit

     

Bitte besprechen Sie ihr Mitbringsel ausdrücklich mit der pädagogischen Fachkraft. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Gastgeschenke vom Geburtstagskind für die Gruppenkinder nicht erwünscht sind. Denn an diesem Tag sollte das Geburtstagskind im Mittelpunkt des Tages stehen. Ebenso dürfen Sie aus hygienischen Gründen leider kein (Frühstücks-)Buffet für die Kindergruppe mitbringen. Im Hort werden Geburtstagsspiele für das Geburtstagskind veranstaltet, dafür darf vom Geburtstagskind für die Hortgruppe eine kleine Süßigkeit zum Austeilen mitgebracht werden. 

Kontakt

Kindertagesstätte Zwergenland

Elstraer Str. 8/ 14

01920 Steina

 

Tel.:035955/ 43232

Email: